Umzug von München nach Schweiz

Umzug München
Zusätzliche Informationen

Umzug von München in die Schweiz: Ablauf, Zoll und Kosten

Der Umzug von München in die Schweiz ist zugleich ein Zollvorgang. Die Schweiz gehört nicht zur EU, deshalb reicht es nicht, Kartons in den Lkw zu laden: Ihr Umzugsgut muss an der Grenze angemeldet werden, und beide Wohnsitze müssen korrekt ab- und angemeldet werden. Umzug Richter aus der Münchner Maxvorstadt begleitet Ihren Umzug von München in die Schweiz von der Planung über den Transport bis zum Aufbau am Zielort.

Wer dagegen nach München zieht, findet die passenden Informationen auf der Seite zum Umzug in München. Hier geht es um die Gegenrichtung: raus aus München, hinein in die Eidgenossenschaft.

Das Wichtigste auf einen Blick: Umzugsgut ist bei Wohnsitzverlegung in der Regel zollfrei, aber anmeldepflichtig. Sie brauchen eine Zollanmeldung, eine Inventarliste und am besten eine frühzeitige Terminabsprache. Zum Preis gibt es im Anschluss ein individuelles Angebot.

Was kostet ein Umzug von München in die Schweiz?

Seriöse Festpreise ohne Besichtigung gibt es bei Auslandsumzügen nicht. Folgende Faktoren bestimmen den Preis:

Faktor Warum er den Preis beeinflusst
Umzugsvolumen Mehr Möbel und Kartons bedeuten mehr Laderaum, Personal und Zeit.
Zielort Zürich, Basel, Genf oder ein Ort in den Bergen unterscheiden sich in Entfernung, Fahrzeit und Zufahrt.
Etagen und Zugang Aufzug, Treppen, enge Straßen oder Halteverbotszonen verändern den Aufwand an Be- und Entladeadresse.
Verpackung und Montage Einpacken, Möbelabbau und Aufbau sind optional buchbar.
Zollabwicklung Inventarliste, Zollanmeldung und Wartezeit an der Grenze kosten Zeit und werden im Angebot berücksichtigt.
Termin Monatsende und Ferienzeiten sind stark nachgefragt.

Eine Orientierung zu den Preisen innerhalb Münchens finden Sie auf der Seite Was ein Umzug in München kostet. Für die Schweiz erstellen wir das Angebot auf Anfrage individuell und schriftlich.

Umzug von München in die Schweiz: Zoll und Übersiedlungsgut

Nach den Angaben des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wird Umzugsgut von Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, in der Regel zollfrei eingeführt. Das gilt für Gegenstände, die Sie mindestens sechs Monate selbst genutzt haben und auch in der Schweiz weiter nutzen. Die Einfuhr muss in zeitlichem Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung erfolgen. Das BAZG nennt dafür eine Frist von höchstens zwei Jahren.

  • Inventarliste Ihres Umzugsguts anlegen, in zweifacher Ausführung bereithalten
  • Zollanmeldung für Übersiedlungsgut (Formular 18.44) ausfüllen, siehe Vorgehen beim Umzug in die Schweiz (BAZG)
  • Gegenstände, die neu gekauft wurden oder nicht zum persönlichen Gebrauch gehören, separat auflisten
  • Fahrzeuge, Alkohol und Tabak gesondert prüfen, hier gelten eigene Regeln
  • Offene Fragen vorab über die FAQ zum Umzugsgut klären

Die genauen Zollvorschriften legt allein die Schweizer Zollverwaltung fest. Wir ordnen Ihr Umzugsgut so, dass die Inventarliste zur Ladung passt und die Abfertigung zügig verläuft.

Anmeldung und Abmeldung: Was Sie vor und nach dem Umzug erledigen

In München melden Sie sich beim Wegzug ins Ausland innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde ab. Möglich ist das frühestens eine Woche vor dem Umzug, bei einem Wegzug ins Ausland auch online. Die Details finden Sie bei der Stadt München unter Wohnsitz abmelden.

In der Schweiz melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde an. Welche Unterlagen und Fristen gelten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Aufenthaltszweck und der Gemeinde ab. Einen ersten Überblick gibt das Bundesportal ch.ch zum Umzug in die Schweiz. Klären Sie Aufenthaltsfragen vor dem Umzugstermin, denn sie beeinflussen Ihren Zeitplan.

Zeitplan: Von der Planung bis zur Ankunft

Zeitpunkt Aufgabe
Etwa 8 Wochen vorher Anfrage stellen, Besichtigung oder Videobesichtigung vereinbaren, Termin sichern
6 bis 4 Wochen vorher Inventarliste beginnen, Aufenthalts- und Meldefragen klären, Mietverträge und Kündigungen prüfen
2 Wochen vorher Zollanmeldung vorbereiten, Halteverbot an der Beladeadresse beantragen, Kartons packen oder Verpackung buchen
Umzugstag Beladen in München, Grenzabfertigung, Entladen und Aufbau in der Schweiz
Nach dem Umzug Abmeldung in München, Anmeldung bei der Schweizer Gemeinde, Adressänderungen melden

Ein Halteverbot an der Beladeadresse beantragen Sie bei der zuständigen Münchner Stelle rechtzeitig vor dem Umzugstermin. Auch den Umgang mit nicht mehr benötigten Möbeln sollten Sie früh planen. Mehr zur Entrümpelung vor dem Wegzug finden Sie auf der Seite zur Entrümpelung.

Beliebte Ziele in der Schweiz

Für diese Zielorte haben wir eigene Seiten angelegt:

Die Schweiz hat vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Welche Sprache Behörden und Vermieter vor Ort verwenden, hängt vom Kanton ab. Planen Sie bei Zielen in der Westschweiz oder im Tessin dafür Zeit ein.

Weitere Zielländer

Auch für andere Länder in der Nähe haben wir Seiten: den Umzug von München nach Österreich, den Umzug von München nach Liechtenstein und eine Übersicht zum Umzug ins EU-Ausland. Für größere Entfernungen innerhalb Deutschlands ist der Fernumzug die passende Leistung.

Fünf Tipps für Ihren Umzug von München in die Schweiz

  • Früh planen: Zoll, Meldung und Aufenthalt brauchen Vorlauf, nicht nur der Transport.
  • Inventar sauber führen: Je genauer die Liste, desto kürzer die Abfertigung an der Grenze.
  • Weniger mitnehmen: Was Sie in der Schweiz nicht brauchen, verkaufen oder entsorgen Sie vor dem Umzug.
  • Zugang klären: Prüfen Sie Aufzug, Zufahrt und Parkmöglichkeit am Zielort, damit der Lkw nicht warten muss.
  • Termin außerhalb der Spitzenzeiten: Mitte des Monats ist meist leichter zu buchen als Monatsende.

Bei einem Umzug über die Grenze entscheidet die Vorbereitung. Wer Inventarliste, Zollanmeldung und Ladeplan früh zusammen erstellt, spart am Umzugstag spürbar Zeit.

Häufige Fragen zum Umzug von München in die Schweiz

Was kostet ein Umzug von München in die Schweiz?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Entscheidend sind Umzugsvolumen, Entfernung zum Zielort, Etagen und Zugang an beiden Adressen, Verpackungs- und Montageleistungen sowie der Aufwand für die Zollabwicklung. Nach einer Besichtigung oder Videobesichtigung erhalten Sie von Umzug Richter ein schriftliches Angebot auf Basis Ihres tatsächlichen Umzugsguts.

Muss ich für mein Umzugsgut Zoll bezahlen?

Umzugsgut von Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, wird nach den Angaben des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in der Regel zollfrei eingeführt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Gegenstände bereits mindestens sechs Monate von Ihnen benutzt wurden und weiter persönlich genutzt werden. Für Fahrzeuge, Alkohol und Tabak gelten gesonderte Regeln.

Welche Unterlagen brauche ich für die Zollabfertigung?

Üblich sind eine ausgefüllte Zollanmeldung für Übersiedlungsgut (Formular 18.44), eine Inventarliste in zweifacher Ausführung, ein Ausweisdokument und ein Nachweis über die Wohnsitzverlegung, etwa der Mietvertrag. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, klären Sie am besten vorab mit dem BAZG.

Wann sollte ich mich in München abmelden?

Beim Wegzug ins Ausland melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde ab. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Umzug möglich und bei einem Wegzug ins Ausland auch online.

Wie lange dauert der Umzug von München in die Schweiz?

Die reine Fahrt nach Zürich, Basel oder Bern dauert je nach Ziel einige Stunden. Zeit kosten vor allem Beladen, Grenzabfertigung und Entladen. Ob der Umzug an einem Tag gelingt, hängt vom Volumen und vom Zielort ab. Das legen wir im Angebot verbindlich fest.

Übernehmen Sie auch Verpackung und Möbelmontage?

Ja. Umzug Richter packt Ihr Umzugsgut auf Wunsch fachgerecht ein, baut Möbel ab und am Zielort wieder auf. Sagen Sie uns bei der Anfrage, welche Leistungen Sie benötigen.

Ich ziehe nach München, nicht weg. Sind Sie auch dafür der richtige Ansprechpartner?

Für Umzüge innerhalb Münchens und den Zuzug nach München finden Sie alles Wichtige auf der Seite zum Umzug in München. Diese Seite behandelt den Umzug von München in die Schweiz.

Angebot für Ihren Umzug von München in die Schweiz anfordern

Beschreiben Sie uns Ihr Umzugsgut, Ihren Zielort und Ihren Wunschtermin. Umzug Richter, Türkenstraße 57, 80799 München, meldet sich mit einem individuellen Angebot bei Ihnen.

Jetzt Angebot für den Umzug in die Schweiz anfordern

Erfahrungen von kunden
Was unsere Kunden berichten

Sie möchten unser nächster zufriedende/r Kunde/in werden?

Jetzt kostenlos & unverbindlich anfragen:

"Umzug Richter München hat meinen Umzug in München perfekt organisiert und durchgeführt. Das Team war professionell, zuverlässig und hat alle meine Möbel und Kartons sicher an ihr Ziel gebracht. Vielen Dank für die reibungslose und stressfreie Umzugsabwicklung!"
stephanie eichelberger
Stephanie Eichelberger
Umzug in München
"Dank der Umzugsfirma Umzug Richter aus München lief mein Transport nach Zürich reibungslos und stressfrei ab. Die Mitarbeiter waren professionell, pünktlich und haben mein Hab und Gut sorgfältig transportiert. Ich kann Umzug Richter München nur wärmstens weiterempfehlen!"
lukas gersten
Lukas Gersten
Beiladung München Zürich
"Umzug Richter hat es geschafft meinen Umzug in München reibungslos und stressfrei zu gestalten. Das Team war äußerst professionell, pünktlich und sorgfältig bei der Arbeit. Ich kann diesen Umzugsdienst nur wärmstens weiterempfehlen!"
jana mahler
Jana Mahler
Umzug in München
Umzüge & Transporte mit Profis
Umzüge national & europaweit